Was Sie bei der Nachschulung nach einem Alkoholdelikt erwartet
Manche Menschen kommen mit Unsicherheit, Ärger oder Scham zum ersten Termin. Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie im Kurs abgestempelt werden oder eine Prüfung bestehen müssen. Die Nachschulung soll eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Vorfall ermöglichen. Sie ist keine Theorieprüfung und keine pauschale Diagnose einer Alkoholabhängigkeit.
Ausgangspunkt ist Ihre konkrete Fahrt: Wie kam es zur Entscheidung, selbst zu fahren? Welche Warnsignale gab es? Welche Alternativen wären möglich gewesen? Das Ziel ist, Verantwortung für die eigene Entscheidung zu übernehmen und daraus verlässliche Konsequenzen für künftige Situationen zu entwickeln.
Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Welche Themen im Kurs behandelt werden
- Die Wirkung von Alkohol auf das Fahrverhalten und die Einschätzung eigener Beeinträchtigung.
- Die Situation vor der Fahrt, persönliche Motive und bisherige Gewohnheiten.
- Restalkohol und die Grenzen einer bloßen rechnerischen Einschätzung.
- Konkrete Möglichkeiten, Alkoholkonsum und Lenken zu trennen.
- Der Umgang mit sozialem Druck, Stress und Situationen, in denen der ursprüngliche Plan nicht funktioniert.
Ein Promillerechner kann Zusammenhänge veranschaulichen, beweist aber nicht Ihre tatsächliche Fahrtauglichkeit oder Ihren tatsächlichen Blutalkoholwert. Planen Sie Ihre Heimfahrt nicht auf Grundlage eines vermeintlich genauen Online-Ergebnisses. Sichere Alternativen werden am besten vor dem Konsum organisiert.
Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
Den eigenen Alltag und die Konsumgewohnheiten betrachten
Ein Verkehrsdelikt kann Anlass sein, den Stellenwert von Alkohol im eigenen Leben zu überdenken. Belastungen im Beruf, Konflikte, Trauer, Gewohnheiten oder das soziale Umfeld können dabei eine Rolle spielen. Welche Faktoren bei Ihnen wichtig sind, lässt sich nicht aus pauschalen Prozentangaben oder einer Berufsgruppe ableiten.
Im Kurs werden persönliche Auslöser besprochen und alltagstaugliche Alternativen entwickelt. Dazu können andere Formen der Entlastung, klare Absprachen bei Einladungen und eine feste Planung für Wege nach Hause gehören. Die Ziele sollen zu Ihrer tatsächlichen Lebenssituation passen. Eine Garantie, dass niemals wieder ein Problem entsteht, wäre dennoch nicht seriös.
Die früher auf dieser Website genannten Erfolgsquoten und Verteilungen einzelner Konsumursachen werden ohne überprüfbare aktuelle Datengrundlage nicht weiter als Tatsachen verwendet. Entscheidend ist die nachvollziehbare Arbeit an den individuellen Ursachen, nicht eine Erfolgszusage mit einer pauschalen Zahl.
Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik
Wann weitere medizinische Hilfe notwendig sein kann
Eine Nachschulung ersetzt keine ärztliche Abklärung und keine erforderliche Behandlung einer Abhängigkeit. Besteht ein entsprechender Verdacht, sieht die FSG-GV eine psychiatrische fachärztliche Stellungnahme vor. Die medizinische Behandlung richtet sich nach dem individuellen Befund und wird mit den behandelnden Fachpersonen geplant.
Nach einem Alkoholdelikt können neben der Nachschulung eine verkehrspsychologische Untersuchung, ein amtsärztliches Gutachten und gegebenenfalls zusätzliche Facharztbefunde verlangt werden. Nicht jeder dieser Schritte ist in jedem Fall automatisch vorgeschrieben. Warum ein psychiatrischer Auftrag auch nachträglich hinzukommen kann.
Grundlage: FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel · FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen
Dauer, Bestätigung und Anmeldung
Beim ersten Gruppenkurs sind mindestens vier Sitzungen mit insgesamt 15 Einheiten zu je 50 Minuten vorgesehen. Sie werden über 22 bis 40 Kalendertage verteilt. Bei Wiederholung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren gelten zusätzliche Anforderungen. Teilnahme, Mitarbeit, die gesetzlichen Nüchternheitsregeln und Bezahlung sind Voraussetzungen für die Bestätigung.
Wenn auch eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet ist, muss sie vor der Nachschulung erfolgen. Kursablauf, Gebühren und Teilnahmebedingungen sowie die Anmeldung finden Sie auf den verlinkten Seiten.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Häufige Fragen
Bin ich durch die Anordnung einer Nachschulung automatisch alkoholabhängig?
Nein. Eine Nachschulungsanordnung ist nicht automatisch eine medizinische Diagnose. Besteht ein begründeter Abhängigkeitsverdacht, ist dieser fachärztlich abzuklären.
Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
Kann ich mich auf einen Promillerechner verlassen?
Ein Rechenmodell stellt keinen individuellen medizinischen Nachweis dar und ist kein verlässlicher Freibrief zum Fahren. Organisieren Sie eine Heimfahrt ohne selbst zu lenken, statt auf eine geschätzte Abbauzeit zu vertrauen.
Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
Brauche ich ab 1,6 Promille zusätzlich eine verkehrspsychologischer Untersuchung (VPU)?
Für eine entsprechende Fahrt mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,8 mg/l Atemalkohol sieht die FSG-GV eine verkehrspsychologische Stellungnahme vor. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem FSG und dem konkreten Bescheid.
Grundlage: FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel · FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen
Bleibt alles aus dem Kurs ohne Ausnahme nur in der Gruppe?
Es gelten berufliche und datenschutzrechtliche Pflichten. Zugleich sind gesetzliche Meldungen an die Behörde vorgeschrieben, insbesondere zum Abschluss und gegebenenfalls zur verweigerten Bestätigung. Eine Zusage absoluter Geheimhaltung auch gegenüber jeder gesetzlichen Meldepflicht wäre falsch.
Grundlage: FSG-NV § 10: Meldungen an die Behörde · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.