Kurs zur geeigneten Kindersicherung
Wenn die Behörde nach einem Kindersicherungsverstoß einen entsprechenden Kurs anordnet, informieren wir Sie über Termine und Anmeldung. Der Kindersicherungskurs ist eine eigene Maßnahme im Vormerksystem und keine frei austauschbare Variante einer allgemeinen Nachschulung.
Der Kurs umfasst vier Einheiten zu je 50 Minuten und wird an einem halben Tag abgehalten. Zwei Einheiten behandeln die Grundlagen, zwei dienen der praktischen Anwendung. Es dürfen höchstens zwölf Personen teilnehmen. Die aktuelle Regelung schreibt hier keine allgemeine Mindestgruppe von vier Personen vor.
Grundlage: FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Was Sie im Kurs lernen
Sie beschäftigen sich damit, was bei einem Unfall auf ein ungesichertes Kind einwirkt, wie Verletzungen entstehen können und welche rechtlichen Pflichten bestehen. Vor allem geht es um die richtige Auswahl und Verwendung eines passenden Rückhaltesystems. Im praktischen Teil werden Befestigung, Gurtführung und typische Fehler besprochen beziehungsweise geübt.
Bringen Sie Fragen zum eigenen Fahrzeug und zum verwendeten Kindersitz mit. Ob Sie Ihren Sitz zum Kurs mitnehmen sollen, klären Sie vorher mit dem Sekretariat. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt weder die Anleitung des Kindersitzes noch die des Fahrzeugs.
Grundlage: FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs
Welche Sicherung ist gesetzlich vorgeschrieben?
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, müssen in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Ab 135 cm genügt für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich der Sicherheitsgurt, wenn er ordnungsgemäß verwendet wird. Die häufig genannte Größe von 150 cm ist für eine weitergehende Empfehlung relevant, aber nicht die aktuelle allgemeine gesetzliche Mindestgrenze.
Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz darf auf einem Beifahrersitz mit aktivem Frontairbag nicht verwendet werden. Beachten Sie außerdem die Zulassung und die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Rückhaltesystems sowie die Vorgaben des Fahrzeugs. Für besondere Fahrzeugarten und Beförderungssituationen bestehen eigene Regeln.
Grundlage: oesterreich.gv.at: Kindersicherung
Anmeldung und Kursort
Halten Sie den behördlichen Auftrag bereit. Wir klären mit Ihnen den Kurstyp, den Termin und den aktuell angebotenen Kursort. Die auf dieser Website genannten Außenstellen sind keine Zusage, dass jede Leistung an jedem Ort zu jedem Zeitpunkt stattfindet.
Kindersicherungskurs anfragen · Kontakt und Standorte · Das Vormerksystem verstehen
Häufige Fragen
Muss ein Kindersitz bis 150 cm verwendet werden?
Die allgemeine gesetzliche Pflicht betrifft Kinder unter 14 Jahren mit weniger als 135 cm Körpergröße. Bis 150 cm kann ein geeigneter Kindersitz weiterhin sinnvoll sein, insbesondere wenn der Erwachsenengurt noch nicht richtig verläuft. Gesetzliche Pflicht und Sicherheitsempfehlung sind zu unterscheiden.
Grundlage: oesterreich.gv.at: Kindersicherung
Kann ich stattdessen eine allgemeine Nachschulung buchen?
Nein. Buchen Sie die ausdrücklich angeordnete Maßnahme. Ein Kindersicherungskurs erfüllt eine andere Aufgabe als eine allgemeine Nachschulung oder eine Perfektionsfahrt.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs
Wie lange dauert der Kindersicherungskurs?
Vorgesehen sind vier Einheiten von je 50 Minuten an einem halben Tag. Hinzu kommen gegebenenfalls organisatorische Zeit und Pausen; den genauen Terminrahmen bestätigt das Sekretariat.
Grundlage: FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.