Informationen zu Kursarten, Ablauf und Anmeldung. Finden Sie die passende Orientierung für Ihren nächsten Schritt.
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Nachschulung bei INFAR: verstehen, verändern, sicher weiterfahren
Eine Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs. Sie setzen sich mit den Ursachen des Verkehrsverstoßes auseinander und entwickeln Möglichkeiten, ähnliche Situationen künftig zu vermeiden. Es geht nicht darum, Verkehrsregeln wie für eine Theorieprüfung auswendig zu lernen. Im Mittelpunkt stehen Ihr Verhalten, Ihre Entscheidungen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Wir bieten Nachschulungen bei Alkoholauffälligkeit, Verkehrsauffälligkeit und sonstiger substanzbedingter Beeinträchtigung sowie im Vormerksystem an. Welcher Kurs zu Ihrem Auftrag passt, klären wir anhand Ihres Bescheids. Hier können Sie eine Nachschulung anfragen.
Im Kurs betrachten Sie, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluss gekommen ist. Sie besprechen Trinkgewohnheiten, persönliche Auslöser und die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr. Daraus entwickeln Sie konkrete Lösungen für Ihren Alltag: etwa eine verlässliche Heimfahrt, klare Entscheidungen vor einem Treffen und einen bewussteren Umgang mit belastenden Situationen.
Ziel ist, Alkoholkonsum und Lenken zuverlässig zu trennen. Besteht der Verdacht auf eine Abhängigkeit, braucht es zusätzlich eine medizinische Abklärung. Eine Nachschulung ersetzt weder eine solche Untersuchung noch eine notwendige Behandlung. Mehr zur Nachschulung nach einem Alkoholdelikt.
Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit und beim Probeführerschein
Bei diesem Kurstyp beschäftigen Sie sich beispielsweise mit riskanter Geschwindigkeit, Abstand, Vorrang, Überholen oder Ablenkung. Sie prüfen, welche persönlichen Einstellungen und Alltagssituationen zu Ihrem Verstoß beigetragen haben. Der Kurs soll eine realistische Selbsteinschätzung, Gefahrenerkennung und Rücksichtnahme fördern.
Zum Kurs nach § 3 FSG-NV gehört eine Fahrprobe. Sie findet zwischen der ersten und der dritten Kurssitzung statt und wird anschließend besprochen. Je Fahrt können bis zu drei Kursteilnehmende dabei sein; jede lenkende Person fährt mindestens 30 Minuten. Wer noch nie eine Lenkberechtigung der Klasse B hatte, nimmt als beobachtende Person teil. Die Fahrprobe wird bei einer Fahrschule mit einem berechtigten Fahrlehrer/Fahrlehrerin absolviert. Sie können diese Fahrschule selbst auswählen. Der Termin für die Fahrprobe muss von Ihnen organisiert werden, wir können Ihnen dabei behilflich sein.
Nachschulung nach Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten
Bei einer Nachschulung wegen sonstiger Beeinträchtigung geht es um die Ursachen des Substanzkonsums und darum, Fahrten unter Beeinträchtigung künftig zu verhindern. Gemeinsam werden realistische Handlungsalternativen erarbeitet. Das ist von einer medizinischen oder psychiatrischen Begutachtung zu unterscheiden.
Wiederholung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren
Alkohol / sonstige Beeinträchtigung
Mindestens vier Gruppensitzungen, insgesamt 15 Einheiten
Mindestens fünf Gruppensitzungen, insgesamt 18 Einheiten
Verkehrsauffälligkeit
Mindestens vier Gruppensitzungen, insgesamt zwölf Einheiten, dazu die Fahrprobe
Mindestens fünf Gruppensitzungen, insgesamt 15 Einheiten, dazu die Fahrprobe
Vormerksystem
Mindestens zwei Gruppensitzungen, insgesamt sechs Einheiten
Sechs Gruppeneinheiten und ein zusätzliches Einzelgespräch von einer Einheit
Eine Kurseinheit dauert 50 Minuten. Die Nachschulungen wegen Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger Beeinträchtigung werden über mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertage verteilt. Zwischen zwei Sitzungen liegen grundsätzlich mindestens zwei Tage. Bei der Vormerksystem-Nachschulung müssen zwischen den beiden Sitzungen acht bis 40 Kalendertage liegen. Die zusätzliche Sitzung bei einer wiederholten Nachschulung nach §§ 2 bis 4 kann auch durch ein Einzelgespräch von 50 Minuten ersetzt werden.
Die Gruppe umfasst drei bis elf Personen und bleibt grundsätzlich während des Kurses gleich. Ein kurzer Wochenendkurs kann den vorgeschriebenen Ablauf daher nicht einfach ersetzen.
Eine Einzelnachschulung ist nicht beliebig statt der Gruppe wählbar. Die Verordnung erlaubt sie in begründeten Fällen, etwa bei individuellen Belastungen oder Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten. Bei den üblichen Kurstypen sind mindestens fünf Einzelgespräche von je 50 Minuten erforderlich; bei Wiederholung desselben Typs innerhalb von fünf Jahren sechs. Für das Vormerksystem sind mindestens zwei Einzelgespräche vorgesehen.
Können Sie einen vereinbarten Gruppentermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen, melden Sie sich sofort. In begründeten Ausnahmefällen darf höchstens eine Gruppensitzung durch ein Einzelgespräch ersetzt werden. Dieses dauert ein Drittel der versäumten Sitzung. Eine automatische Nachholmöglichkeit für mehrere versäumte Termine gibt es nicht.
Für die Bestätigung müssen Sie an allen vorgeschriebenen Terminen teilnehmen, ausreichend mitarbeiten, die geltenden Nüchternheitsregeln einhalten und die Kursgebühr vollständig bezahlen. Bei der Alkoholnachschulung ist mindestens einmal ein Atemalkoholtest vorgesehen, zusätzlich bei entsprechendem Verdacht. Eine Verweigerung oder ein Wert über 0,1 Promille im Blut beziehungsweise über 0,05 mg/l Atemluft verhindert die ordnungsgemäße Teilnahme nach der Verordnung.
Die Behörde erhält die vorgeschriebene Meldung über die Teilnahme. Wird die Bestätigung aus bestimmten Gründen verweigert, ist auch das mit Begründung zu melden. Deshalb wäre die Zusage, dass keinerlei Informationen die Behörde erreichen, falsch. Die Nachschulung ist dennoch kein öffentliches Gespräch; der Umgang mit persönlichen Angaben richtet sich nach den beruflichen und gesetzlichen Pflichten.
Die FSG-NV gibt Gebührenrahmen vor: 43 bis 48 Euro je Gruppeneinheit und Person sowie 129 bis 144 Euro je Einzeleinheit. Daraus ergibt sich für einen ersten Gruppenkurs mit 15 Einheiten ein Rahmen von 645 bis 720 Euro; für sechs Einheiten im Vormerksystem sind es 258 bis 288 Euro. Bei zusätzlichen Einheiten oder einem Einzelkurs verändert sich der Betrag.
Bei der Verkehrsauffälligkeit ist auch eine Fahrprobe vorgeschrieben. Die Kosten der Fahrprobe werden von Ihnen bei der Fahrschule bezahlt. Ratenzahlung ist möglich und ist vorab mit dem Sekretariat zu klären.
Halten Sie bei der Anmeldung Ihren Bescheid und Angaben zu früheren Nachschulungen bereit. Wir klären Kursart, Ort, Terminfolge und Gebühren. Eine psychiatrische Untersuchung ist ein eigener Auftrag bei einer fachärztlichen Praxis und wird nicht von INFAR durchgeführt. Bei einer festgestellten Alkoholabhängigkeit können für den Zeitpunkt der begleitenden Maßnahmen besondere Regeln gelten; stimmen Sie in diesem Fall den Ablauf zuerst mit der Behörde ab.
Es gibt keine Theorieprüfung wie in der Fahrschule. Die Bestätigung setzt aber die vorgeschriebene Teilnahme, ausreichende Mitarbeit, die Einhaltung der Nüchternheitsregeln und die vollständige Bezahlung voraus. Nur anwesend zu sein, genügt daher nicht.
Kann ich die Nachschulung an einem einzigen Wochenende machen?
Die regulären Kurse nach §§ 2 bis 4 müssen über 22 bis 40 Kalendertage verteilt werden. Für die Vormerksystem-Nachschulung gelten mindestens acht Tage zwischen den beiden Sitzungen. Eine Verkürzung auf ein Wochenende ist kein gleichwertiger Ersatz.
Was passiert, wenn ich krank bin und einen Termin versäume?
Kontaktieren Sie uns sofort. Ein begründeter Ausnahmefall kann ein Ersatzgespräch für höchstens eine Gruppensitzung ermöglichen. Ob dies bei Ihnen möglich ist, wird vorab geklärt; eigenmächtiges Fernbleiben gefährdet die Kursbestätigung.
Ja. Über das Anfrageformular können Sie Kontakt aufnehmen. Die Anzeige eines möglichen Termins auf dieser Website bestätigt weder einen freien Platz noch das Zustandekommen des Kurses. Verbindlich wird die konkrete Terminvereinbarung mit dem Sekretariat.
Kann ich den Kurs in einer anderen Sprache besuchen?
Sprechen Sie Sprach- oder Verständigungsschwierigkeiten bereits bei der Anmeldung an. Die Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzelnachschulung. Welche Sprachen, Hilfen und Termine tatsächlich verfügbar sind und welche Kosten entstehen, müssen Sie telefonisch über unser Sekretariat im Einzelfall besprechen.
Darf dieselbe Person meine Untersuchung und meinen Kurs durchführen?
Nein, wenn die Behörde sowohl die verkehrspsychologische Stellungnahme als auch die Nachschulung angeordnet hat. In dieser Konstellation verlangt die Verordnung unterschiedliche Verkehrspsychologinnen oder Verkehrspsychologen und die Untersuchung vor der Nachschulung.
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.