Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation · INFAR Steiermark
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Nachschulung bei INFAR

Informationen zu Kursarten, Ablauf und Anmeldung. Finden Sie die passende Orientierung für Ihren nächsten Schritt.

Symbolbild: Gespräch in einer Kursgruppe
Gemeinsam weiterkommen.
Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.

Nachschulung bei INFAR: verstehen, verändern, sicher weiterfahren

Eine Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs. Sie setzen sich mit den Ursachen des Verkehrsverstoßes auseinander und entwickeln Möglichkeiten, ähnliche Situationen künftig zu vermeiden. Es geht nicht darum, Verkehrsregeln wie für eine Theorieprüfung auswendig zu lernen. Im Mittelpunkt stehen Ihr Verhalten, Ihre Entscheidungen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Wir bieten Nachschulungen bei Alkoholauffälligkeit, Verkehrsauffälligkeit und sonstiger substanzbedingter Beeinträchtigung sowie im Vormerksystem an. Welcher Kurs zu Ihrem Auftrag passt, klären wir anhand Ihres Bescheids. Hier können Sie eine Nachschulung anfragen.

Grundlage: Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV)

Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit

Im Kurs betrachten Sie, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluss gekommen ist. Sie besprechen Trinkgewohnheiten, persönliche Auslöser und die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr. Daraus entwickeln Sie konkrete Lösungen für Ihren Alltag: etwa eine verlässliche Heimfahrt, klare Entscheidungen vor einem Treffen und einen bewussteren Umgang mit belastenden Situationen.

Ziel ist, Alkoholkonsum und Lenken zuverlässig zu trennen. Besteht der Verdacht auf eine Abhängigkeit, braucht es zusätzlich eine medizinische Abklärung. Eine Nachschulung ersetzt weder eine solche Untersuchung noch eine notwendige Behandlung. Mehr zur Nachschulung nach einem Alkoholdelikt.

Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel

Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit und beim Probeführerschein

Bei diesem Kurstyp beschäftigen Sie sich beispielsweise mit riskanter Geschwindigkeit, Abstand, Vorrang, Überholen oder Ablenkung. Sie prüfen, welche persönlichen Einstellungen und Alltagssituationen zu Ihrem Verstoß beigetragen haben. Der Kurs soll eine realistische Selbsteinschätzung, Gefahrenerkennung und Rücksichtnahme fördern.

Zum Kurs nach § 3 FSG-NV gehört eine Fahrprobe. Sie findet zwischen der ersten und der dritten Kurssitzung statt und wird anschließend besprochen. Je Fahrt können bis zu drei Kursteilnehmende dabei sein; jede lenkende Person fährt mindestens 30 Minuten. Wer noch nie eine Lenkberechtigung der Klasse B hatte, nimmt als beobachtende Person teil. Die Fahrprobe wird bei einer Fahrschule mit einem berechtigten Fahrlehrer/Fahrlehrerin absolviert. Sie können diese Fahrschule selbst auswählen. Der Termin für die Fahrprobe muss von Ihnen organisiert werden, wir können Ihnen dabei behilflich sein.

Die reguläre Probezeit beträgt drei Jahre. Für L17 und die Klasse A1 dauert sie jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Welche Verstöße beim Probeführerschein eine Nachschulung auslösen können, erklären wir auf einer eigenen Seite.

Grundlage: FSG-NV § 3: Verkehrsauffälligkeit und Fahrprobe · FSG § 4: Probeführerschein

Nachschulung nach Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten

Bei einer Nachschulung wegen sonstiger Beeinträchtigung geht es um die Ursachen des Substanzkonsums und darum, Fahrten unter Beeinträchtigung künftig zu verhindern. Gemeinsam werden realistische Handlungsalternativen erarbeitet. Das ist von einer medizinischen oder psychiatrischen Begutachtung zu unterscheiden.

Informationen zur Nachschulung nach Drogen und zur zusätzlich angeordneten psychiatrischen Untersuchung helfen bei der Planung.

Grundlage: FSG-NV §§ 4 und 4a: Sonstige Problematik und Vormerksystem · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel

Kursumfang und zeitlicher Ablauf

KurstypErstmalige TeilnahmeWiederholung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren
Alkohol / sonstige BeeinträchtigungMindestens vier Gruppensitzungen, insgesamt 15 EinheitenMindestens fünf Gruppensitzungen, insgesamt 18 Einheiten
VerkehrsauffälligkeitMindestens vier Gruppensitzungen, insgesamt zwölf Einheiten, dazu die FahrprobeMindestens fünf Gruppensitzungen, insgesamt 15 Einheiten, dazu die Fahrprobe
VormerksystemMindestens zwei Gruppensitzungen, insgesamt sechs EinheitenSechs Gruppeneinheiten und ein zusätzliches Einzelgespräch von einer Einheit

Eine Kurseinheit dauert 50 Minuten. Die Nachschulungen wegen Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger Beeinträchtigung werden über mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertage verteilt. Zwischen zwei Sitzungen liegen grundsätzlich mindestens zwei Tage. Bei der Vormerksystem-Nachschulung müssen zwischen den beiden Sitzungen acht bis 40 Kalendertage liegen. Die zusätzliche Sitzung bei einer wiederholten Nachschulung nach §§ 2 bis 4 kann auch durch ein Einzelgespräch von 50 Minuten ersetzt werden.

Die Gruppe umfasst drei bis elf Personen und bleibt grundsätzlich während des Kurses gleich. Ein kurzer Wochenendkurs kann den vorgeschriebenen Ablauf daher nicht einfach ersetzen.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Einzelnachschulung und versäumte Termine

Eine Einzelnachschulung ist nicht beliebig statt der Gruppe wählbar. Die Verordnung erlaubt sie in begründeten Fällen, etwa bei individuellen Belastungen oder Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten. Bei den üblichen Kurstypen sind mindestens fünf Einzelgespräche von je 50 Minuten erforderlich; bei Wiederholung desselben Typs innerhalb von fünf Jahren sechs. Für das Vormerksystem sind mindestens zwei Einzelgespräche vorgesehen.

Können Sie einen vereinbarten Gruppentermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen, melden Sie sich sofort. In begründeten Ausnahmefällen darf höchstens eine Gruppensitzung durch ein Einzelgespräch ersetzt werden. Dieses dauert ein Drittel der versäumten Sitzung. Eine automatische Nachholmöglichkeit für mehrere versäumte Termine gibt es nicht.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Was für eine Kursbestätigung notwendig ist

Für die Bestätigung müssen Sie an allen vorgeschriebenen Terminen teilnehmen, ausreichend mitarbeiten, die geltenden Nüchternheitsregeln einhalten und die Kursgebühr vollständig bezahlen. Bei der Alkoholnachschulung ist mindestens einmal ein Atemalkoholtest vorgesehen, zusätzlich bei entsprechendem Verdacht. Eine Verweigerung oder ein Wert über 0,1 Promille im Blut beziehungsweise über 0,05 mg/l Atemluft verhindert die ordnungsgemäße Teilnahme nach der Verordnung.

Die Behörde erhält die vorgeschriebene Meldung über die Teilnahme. Wird die Bestätigung aus bestimmten Gründen verweigert, ist auch das mit Begründung zu melden. Deshalb wäre die Zusage, dass keinerlei Informationen die Behörde erreichen, falsch. Die Nachschulung ist dennoch kein öffentliches Gespräch; der Umgang mit persönlichen Angaben richtet sich nach den beruflichen und gesetzlichen Pflichten.

Grundlage: FSG-NV § 2: Nachschulung bei Alkoholproblematik · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge · FSG-NV § 10: Meldungen an die Behörde

Kosten: Kurstyp klären

Die FSG-NV gibt Gebührenrahmen vor: 43 bis 48 Euro je Gruppeneinheit und Person sowie 129 bis 144 Euro je Einzeleinheit. Daraus ergibt sich für einen ersten Gruppenkurs mit 15 Einheiten ein Rahmen von 645 bis 720 Euro; für sechs Einheiten im Vormerksystem sind es 258 bis 288 Euro. Bei zusätzlichen Einheiten oder einem Einzelkurs verändert sich der Betrag.

Bei der Verkehrsauffälligkeit ist auch eine Fahrprobe vorgeschrieben. Die Kosten der Fahrprobe werden von Ihnen bei der Fahrschule bezahlt. Ratenzahlung ist möglich und ist vorab mit dem Sekretariat zu klären.

Grundlage: FSG-NV § 11: Kursgebühren · FSG-NV § 3: Verkehrsauffälligkeit und Fahrprobe · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Anmeldung und Reihenfolge bei mehreren Aufträgen

Halten Sie bei der Anmeldung Ihren Bescheid und Angaben zu früheren Nachschulungen bereit. Wir klären Kursart, Ort, Terminfolge und Gebühren. Eine psychiatrische Untersuchung ist ein eigener Auftrag bei einer fachärztlichen Praxis und wird nicht von INFAR durchgeführt. Bei einer festgestellten Alkoholabhängigkeit können für den Zeitpunkt der begleitenden Maßnahmen besondere Regeln gelten; stimmen Sie in diesem Fall den Ablauf zuerst mit der Behörde ab.

Ratgeber: Nachschulung planen · Nachschulung oder Untersuchung? · Psychiatrie und Führerschein

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge · FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen

Häufige Fragen

Gibt es am Ende eine Prüfung?

Es gibt keine Theorieprüfung wie in der Fahrschule. Die Bestätigung setzt aber die vorgeschriebene Teilnahme, ausreichende Mitarbeit, die Einhaltung der Nüchternheitsregeln und die vollständige Bezahlung voraus. Nur anwesend zu sein, genügt daher nicht.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Kann ich die Nachschulung an einem einzigen Wochenende machen?

Die regulären Kurse nach §§ 2 bis 4 müssen über 22 bis 40 Kalendertage verteilt werden. Für die Vormerksystem-Nachschulung gelten mindestens acht Tage zwischen den beiden Sitzungen. Eine Verkürzung auf ein Wochenende ist kein gleichwertiger Ersatz.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Was passiert, wenn ich krank bin und einen Termin versäume?

Kontaktieren Sie uns sofort. Ein begründeter Ausnahmefall kann ein Ersatzgespräch für höchstens eine Gruppensitzung ermöglichen. Ob dies bei Ihnen möglich ist, wird vorab geklärt; eigenmächtiges Fernbleiben gefährdet die Kursbestätigung.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Kann ich einen Termin zunächst nur anfragen?

Ja. Über das Anfrageformular können Sie Kontakt aufnehmen. Die Anzeige eines möglichen Termins auf dieser Website bestätigt weder einen freien Platz noch das Zustandekommen des Kurses. Verbindlich wird die konkrete Terminvereinbarung mit dem Sekretariat.

Kann ich den Kurs in einer anderen Sprache besuchen?

Sprechen Sie Sprach- oder Verständigungsschwierigkeiten bereits bei der Anmeldung an. Die Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzelnachschulung. Welche Sprachen, Hilfen und Termine tatsächlich verfügbar sind und welche Kosten entstehen, müssen Sie telefonisch über unser Sekretariat im Einzelfall besprechen.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Darf dieselbe Person meine Untersuchung und meinen Kurs durchführen?

Nein, wenn die Behörde sowohl die verkehrspsychologische Stellungnahme als auch die Nachschulung angeordnet hat. In dieser Konstellation verlangt die Verordnung unterschiedliche Verkehrspsychologinnen oder Verkehrspsychologen und die Untersuchung vor der Nachschulung.

Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf!

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