Informationen zum Untersuchungsauftrag, zum Ablauf und zur Terminvereinbarung – verständlich und an einem Ort.
Gemeinsam weiterkommen. Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
Was ist eine verkehrspsychologische Untersuchung?
Die verkehrspsychologische Untersuchung klärt, ob die für das sichere Lenken erforderlichen psychologischen Voraussetzungen vorliegen. Je nach Auftrag werden die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung beurteilt. Damit sind beispielsweise Aufmerksamkeit, Reaktion und Konzentration sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Regeln und Risiken gemeint.
Die Untersuchung ist keine Nachschulung, kein Theorieprüfungstermin und keine psychiatrische Untersuchung. Sie wird von einer ermächtigten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle durchgeführt. Die Stellungnahme ist ein Bestandteil des Führerscheinverfahrens; über die Lenkberechtigung entscheidet die zuständige Behörde. Die Unterschiede der Maßnahmen im Überblick.
Wann wird eine verkehrspsychologische Untersuchung verlangt?
Anlässe können Verkehrsverstöße oder Unfälle sein, die begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder Bereitschaft zur Verkehrsanpassung auslösen. Nach einer Fahrt mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,8 mg/l Atemalkohol ist eine verkehrspsychologische Stellungnahme vorgesehen. Auch eine einschlägige Verweigerung der Alkoholuntersuchung kann die entsprechenden Maßnahmen auslösen.
Bei einer Fahrt unter Beeinträchtigung durch Sucht- oder Arzneimittel können zusätzlich fachärztliche Befunde erforderlich sein. Ein allgemeiner Drogenverdacht, ein positiver Vortest und eine nachgewiesene beeinträchtigte Fahrt sind dabei nicht einfach gleichzusetzen. Welche Untersuchungen verlangt werden, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
Bewerberinnen und Bewerber um die Klasse D benötigen das gesetzlich vorgesehene Screening. Aus der früheren Regelung zum Schulbuslenkerausweis darf keine pauschale heutige Pflicht für jeden solchen Ausweis abgeleitet werden. Bei wiederholt nicht bestandenen Fahrprüfungen nennt § 17 Abs. 3 Z 4 FSG-GV vier erfolglose praktische Prüfungen und zusätzlich amtsärztlich begründete Zweifel; nicht schon jede einzelne Wiederholung löst eine Untersuchung aus.
Zunächst wird geklärt, welcher Untersuchungsauftrag vorliegt. Bei der Testung erklärt Ihnen die Untersuchungsstelle die Aufgaben. Vor Leistungstests gibt es die jeweiligen Einführungs- und Übungsphasen. Einige Aufgaben verlangen eine rasche und genaue Reaktion, andere eine überlegte Bearbeitung. Umfassende Computerkenntnisse oder das Lernen von Verkehrsregeln sind dafür nicht das eigentliche Untersuchungsziel.
Bei der vollen Untersuchung gehören auch Fragebögen und ein ausführliches Gespräch dazu. Darin werden Ihre Vorgeschichte, Erfahrungen im Straßenverkehr und der konkrete Anlass besprochen. Eine ehrliche, nachvollziehbare Darstellung hilft bei der fachlichen Beurteilung; vorformulierte Musterantworten ersetzen die Auseinandersetzung nicht.
Für die volle Untersuchung nennt unser organisatorischer Ablauf üblicherweise drei bis vier Stunden. Der konkrete Zeitbedarf hängt vom Auftrag und vom Verlauf ab; Teiluntersuchungen und ein D-Screening sind kürzer. Sie können gerne den Zeitrahmen und mögliche Pausen vorab in unserem Sekretariat erfragen. Nach der Auswertung werden die Ergebnisse mit Ihnen besprochen und die schriftliche Stellungnahme für das Führerschein-Verfahren erstellt.
Einen amtlichen Lichtbildausweis, etwa Reisepass oder Personalausweis.
Den Bescheid beziehungsweise die schriftliche Zuweisung mit der genauen Fragestellung.
Ihre benötigte Brille oder Kontaktlinsen.
Weitere Befunde nur, soweit sie für den Auftrag verlangt oder mit der Untersuchungsstelle vereinbart wurden.
Kommen Sie möglichst ausgeruht und ohne akute Beeinträchtigung. Melden Sie Krankheit, erhebliche Schlafprobleme oder andere Umstände, die eine sinnvolle Durchführung erschweren, rechtzeitig. Verordnete Medikamente setzen Sie nicht eigenmächtig ab; klären Sie Fragen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Der Ratgeber zur Vorbereitung erklärt die einzelnen Schritte.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften werden geprüft?
Zur Leistungsfähigkeit gehören unter anderem Überblicksgewinnung, Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Sensomotorik und weitere für das Lenken relevante geistige Leistungen. Bei der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung geht es unter anderem um Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, psychische Stabilität, Risikobereitschaft und mögliche aggressive Verhaltensmuster im Straßenverkehr.
Die Beurteilung berücksichtigt den Untersuchungsauftrag und die Führerscheingruppe. Ein einzelner Testwert wird nicht durch eine allgemeine Internetformel automatisch zu einem Ergebnis. Die eingesetzten Verfahren müssen wissenschaftlich geeignet und entsprechend genehmigt sein.
Die FSG-GV nennt diese Beträge ausdrücklich ohne Umsatzsteuer. Die letzte Spalte rechnet mit dem Normalsteuersatz von 20 Prozent. Klären Sie vor der Anmeldung, welchen Untersuchungsumfang Ihr Auftrag tatsächlich verlangt und dann können Sie in der Tabelle ablesen welcher Gesamtbetrag für Ihre Leistung zu bezahlen ist. Eine ärztliche oder psychiatrische Untersuchung ist darin nicht enthalten.
Untersuchung, Nachschulung und Psychiatrie richtig unterscheiden
Bei Sucht- oder Arzneimittelbeeinträchtigung können beide Stellungnahmen notwendig sein. Bei Alkohol kann eine psychiatrische Abklärung hinzukommen, wenn beispielsweise ein Abhängigkeitsverdacht oder eine andere relevante gesundheitliche Fragestellung entsteht – auch erst im weiteren Verlauf des amtsärztlichen Verfahrens.
Jede durchgeführte verkehrspsychologische Untersuchung ist der verfahrensführenden Behörde unverzüglich zu melden. Die schriftliche Stellungnahme wird nach vollständiger Bezahlung des Untersuchungsentgelts erstellt und danach übermittelt. Ein negatives Ergebnis kann deshalb nicht dadurch aus dem Verfahren entfernt werden, dass man einfach eine andere Untersuchungsstelle wählt.
Eine weitere verkehrspsychologische Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Untersuchung setzt eine ausdrückliche behördliche Anordnung voraus. Ist eine Stellungnahme unschlüssig oder mangelhaft, ist die vorgesehene Verbesserung durch die Untersuchungsstelle von einer neuen Untersuchung zu unterscheiden; für die gesetzlich verlangte Verbesserung fallen keine neuen Untersuchungsgebühren nach § 23 Abs. 3 an.
Für die Einbeziehung in das ärztliche Gutachten darf eine fachärztliche oder verkehrspsychologische Stellungnahme grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Planen Sie deshalb alle angeordneten Schritte gemeinsam. Ein positives Ergebnis allein ist noch keine behördliche Wiedererteilung oder Wiederausfolgung des Führerscheins.
Sie können einen Termin telefonisch, über das Anfrageformular oder mit dem Anmeldeblatt anfragen. Geben Sie bei der Anfrage an, ob bereits weitere Untersuchungen oder eine Nachschulung angeordnet sind.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, melden Sie sich so früh wie möglich. Beachten Sie auch, dass wir bei einer fixen Anmeldung zu einem Untersuchungstermin im Falle einer nicht zeitgerechten Absage (spätestens zwei Werktage (Mo.-Fr.) vor dem Termin) Stornokosten in der Höhe von 50 Prozent der Untersuchungsgebühr, bzw. wenn Sie ohne Angabe von Gründen vom Untersuchungstermin fernbleiben Stornokosten in der Höhe von 70 Prozent der Untersuchungsgebühr verrechnen müssen.
Häufige Fragen
Muss ich am Computer gut sein?
Umfangreiche Computerkenntnisse sind nicht das Ziel der Untersuchung. Die Aufgaben werden erklärt und es gibt die jeweils vorgesehenen Übungsphasen. Sagen Sie vor Beginn, wenn Sie eine Anleitung nicht verstanden haben oder bei der Bedienung Hilfe benötigen.
Ist die Untersuchung dasselbe wie ein Intelligenztest?
Nein. Die Untersuchung umfasst je nach Auftrag verschiedene verkehrsrelevante Leistungsbereiche und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Geistige Leistungsaspekte können dazugehören, bilden aber nicht allein den gesamten Auftrag ab.
Kann ich mich so vorbereiten, dass ich sicher positiv abschneide?
Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand seriös garantieren. Sinnvoll sind eine ausgeruhte Anreise, vollständige Unterlagen und eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Anlass. Das Einüben vermeintlich richtiger Persönlichkeitsantworten ist keine fachgerechte Vorbereitung.
Muss ich zusätzlich zum Psychiater, obwohl die Untersuchung positiv ist?
Ja, wenn eine fachärztliche Stellungnahme zusätzlich verlangt wird. Sie beantwortet medizinische Fragen, die durch eine verkehrspsychologische Stellungnahme nicht ersetzt werden. Der genaue Auftrag steht im Bescheid oder in der amtsärztlichen Zuweisung.
Wie lange kann die Stellungnahme verwendet werden?
Bei der Erstellung des ärztlichen Gutachtens dürfen fachärztliche und verkehrspsychologische Stellungnahmen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Das ist eine Regel für ihre Einbeziehung in die medizinische Gesamtbeurteilung, keine pauschale Gültigkeitszusage für jedes andere Verfahren.
Kann ich bei einem negativen Ergebnis sofort anderswo wiederholen?
Innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Untersuchung ist dafür eine ausdrückliche Anordnung der Behörde erforderlich. Klären Sie mit der Behörde und der Untersuchungsstelle zunächst, welche Schritte im konkreten Fall vorgesehen sind.
Können Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen untersucht werden?
Die Anforderungen richten sich nach dem Auftrag und den gesetzlichen Voraussetzungen. Melden Sie Seh-, Hör-, Sprach- oder andere Einschränkungen vor der Terminvereinbarung. Welche Anpassungen und Unterlagen im konkreten Verfahren möglich beziehungsweise notwendig sind, muss individuell geklärt werden.
Bitte kommen Sie zur Untersuchung in bequemer Kleidung, und beachten Sie, dass Alkoholisierung, Übermüdung oder Krankheit das Testergebnis erheblich negativ beeinflussen können. Konsumieren Sie daher am Vortag und am Tag der Untersuchung keine alkoholischen Getränke. Weiters weisen wir Sie darauf hin, dass auch ohne Verdacht auf eine Alkoholisierung eine Überprüfung mittels eines Atemalkoholtestgeräts erfolgen kann.
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.