Informationen und persönliche Begleitung rund um Verkehrspsychologie und unser Leistungsangebot.
Gemeinsam weiterkommen. Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
Verkehrspsychologische Einzelbehandlungen werden zumeist im Rahmen verkehrspsychologischer Gutachten empfohlen, wenn aufgrund der Befundlage anzunehmen ist, dass beim Untersuchten Standardmaßnahmen wie Einstellungs- und Verhaltenstraining - Nachschulungskurse bzw. Driver-Improvement - nicht ausreichen, um die Eignungsvoraussetzungen für eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung wiederherzustellen.
Im Rahmen der Einzelbehandlung wird ausgehend von den begangenen Verkehrsdelikten von der behandelnden Psychologin/dem Psychologen versucht, gemeinsam mit der betroffenen Person Ursachen für problematische Verhaltensweisen zu finden und eine gezielte Veränderung dieser Problembereiche einzuleiten. Häufig wird durch diese Maßnahmen ein Fortschritt im Bereich der Selbstverantwortung und somit eine Verbesserung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erzielt.
Weiters werden im Bereich der psychologischen Behandlung neuropsychologische Leistungstrainings zur Verbesserung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit angeboten.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch über unser Sekretariat.
Behandlung, Nachschulung und Begutachtung getrennt betrachten
Eine verkehrspsychologische Behandlung kann an persönlichen Verhaltensmustern und an der Bewältigung problematischer Situationen arbeiten. Sie ist kein Versprechen eines positiven späteren Gutachtens und ersetzt eine behördlich angeordnete Nachschulung oder Untersuchung nicht automatisch.
Wenn medizinische oder psychiatrische Fragen bestehen, ist dafür eine gesonderte fachärztliche Abklärung notwendig. Ein psychologisches Leistungstraining ist ebenfalls nicht dasselbe wie der gesetzlich geforderte Nachweis der Fahreignung. Umfang, Ziele, Kosten und die Abgrenzung zwischen Behandlung und Begutachtung werden vor Beginn besprochen.
Bekomme ich durch eine Verkehrstherapie garantiert ein positives Gutachten?
Nein. Behandlung und spätere Begutachtung haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Ergebnis oder eine bestimmte behördliche Entscheidung kann nicht garantiert werden.
Nein. Training kann an Fähigkeiten arbeiten; die verlangte Stellungnahme muss trotzdem durch die dafür ermächtigte Untersuchungsstelle erstellt werden.
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.