Vormerksystem: Was eine Eintragung bedeutet
Das österreichische Vormerksystem reagiert auf bestimmte risikoreiche Verkehrsverstöße. Es wird umgangssprachlich auch Punkteführerschein genannt, ist aber kein System mit unterschiedlich hohen Punktzahlen. Eine Vormerkung ist von einer Geldstrafe und von einem sofortigen Führerscheinentzug zu unterscheiden. Eine Strafe kann zusätzlich anfallen.
Bei einem ersten Vormerkdelikt erfolgt grundsätzlich eine Eintragung. Ein weiteres einschlägiges Delikt während des Beobachtungszeitraums kann eine besondere Maßnahme auslösen. Bei einem weiteren zu berücksichtigenden Delikt droht eine Entziehung der Lenkberechtigung. Schon mehrere Vormerkdelikte bei einem einzelnen Vorfall können eine Maßnahme auslösen; die oft gehörte Regel „beim ersten Mal passiert außer der Eintragung nichts“ gilt deshalb nicht uneingeschränkt.
Grundlage: FSG § 30a: Vormerksystem · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Beobachtungszeitraum und weitere Verstöße
Der grundsätzliche Beobachtungszeitraum beträgt zwei Jahre. Wird innerhalb dieses Zeitraums ein weiteres Vormerkdelikt begangen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre. Für die genaue Berücksichtigung kommt es auf die gesetzlichen Fristen, die Tatzeitpunkte und die Eintragungen an. Eine im Verfahren nicht mehr zu berücksichtigende Vormerkung ist nicht gleichbedeutend mit dem Versprechen, dass jede gespeicherte Information sofort gelöscht wird.
Bei einem dritten zu berücksichtigenden Vormerkdelikt ist grundsätzlich eine Entziehung für mindestens drei Monate vorgesehen. Auch das Nichtbefolgen einer angeordneten Maßnahme kann zur Entziehung bis zur Befolgung führen. Lassen Sie deshalb die Frist nicht verstreichen und halten Sie bei Unklarheiten Rücksprache mit der Behörde.
Grundlage: Führerscheingesetz (FSG) · FSG § 30a: Vormerksystem · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Welche Verstöße können eine Vormerkung auslösen?
Dazu gehören unter anderem bestimmte Alkoholübertretungen unterhalb der allgemeinen Entziehungsschwelle, ein technisch gemessener Abstand von mindestens 0,2 und weniger als 0,4 Sekunden, eine Gefährdung durch Missachtung von Stopptafel oder Rotlicht, bestimmte Gefährdungen von Menschen auf Schutzwegen sowie Verstöße gegen die Kindersicherung. Auch bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen, Fahrzeugzustand, Ladungssicherung, Gefahrgut oder der Rettungsgasse sind erfasst.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich: Nicht jedes Rotlichtdelikt und nicht jeder Ladungsmangel ist automatisch ein Vormerkdelikt. Beim Abstand unter 0,2 Sekunden geht es bereits um einen Entziehungstatbestand. Die vollständigen Tatbestände finden Sie in § 30a FSG und in der offiziellen Übersicht. Maßgeblich bleibt der konkrete Bescheid, nicht eine verkürzte Schlagwortliste.
Grundlage: FSG § 30a: Vormerksystem · oesterreich.gv.at: Vormerksystem
Nicht jede Maßnahme ist eine Nachschulung
Je nach Verstoß kann die Behörde beispielsweise eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt, ein Fahrsicherheitstraining oder einen Kurs zur Kindersicherung beziehungsweise Ladungssicherung anordnen. Diese Maßnahmen sind nicht austauschbar. Eine Anmeldung zum falschen Kurs erfüllt die Anordnung nicht.
Die Nachschulung im Vormerksystem behandelt die Ursachen des konkreten Verhaltens und alltagstaugliche Wege, Wiederholungen zu vermeiden. Sie ist nicht automatisch mit einem Führerscheinentzug verbunden. Die Beschreibung „zurück zum Führerschein“ passt deshalb nicht auf jeden Fall.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) · FSG-NV §§ 4 und 4a: Sonstige Problematik und Vormerksystem
So läuft die Vormerksystem-Nachschulung ab
Der erstmalige Gruppenkurs umfasst mindestens zwei Sitzungen mit insgesamt sechs Einheiten zu je 50 Minuten. Zwischen den Sitzungen müssen acht bis 40 Kalendertage liegen. Die Gruppe besteht aus drei bis elf Personen. Bei Wiederholung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren kommt ein Einzelgespräch von 50 Minuten hinzu. In begründeten Fällen ist eine Einzelmaßnahme mit mindestens zwei Einzelgesprächen möglich.
Im Kurs besprechen Sie den Anlass, Ihr Verhalten und seine Auswirkungen. Daraus werden konkrete Schritte für ein sichereres Verhalten entwickelt. Für die Bestätigung sind vollständige Teilnahme, ausreichende Mitarbeit, die gesetzlichen Teilnahmebedingungen und vollständige Bezahlung notwendig.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Kosten und Anmeldung
Für sechs Gruppeneinheiten ergibt sich der Betrag nach den gesetzlich geregelten Gebühren. Zusatzgespräche und eine begründete Einzelnachschulung haben andere Kosten.
Halten Sie den Bescheid bereit, damit wir den angeordneten Kurstyp und die Frist prüfen können. Vormerksystem-Nachschulung anfragen oder Sekretariat kontaktieren.
Grundlage: FSG-NV § 11: Kursgebühren
Häufige Fragen
Verliere ich nach der ersten Vormerkung automatisch den Führerschein?
Nein. Eine einzelne Vormerkung ist grundsätzlich noch keine Entziehung. Weitere Rechtsfolgen können aber wegen zusätzlicher Delikte oder anderer Voraussetzungen hinzukommen. Mehrere Vormerkdelikte in einem Vorfall können bereits eine besondere Maßnahme auslösen.
Grundlage: FSG § 30a: Vormerksystem · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Kann ich statt der Nachschulung einen Kindersicherungskurs besuchen?
Nicht nach eigener Wahl. Entscheidend ist die ausdrücklich angeordnete Maßnahme. Ein Kindersicherungskurs, eine Perfektionsfahrt und eine Nachschulung haben unterschiedliche Aufgaben und erfüllen nicht denselben Auftrag.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Was ist, wenn ich die Frist für den Kurs nicht einhalten kann?
Wenden Sie sich sofort an die Behörde und an den Kursanbieter. Eine Terminreservierung verlängert eine behördliche Frist nicht. Werden die angeordneten Schritte nicht befolgt, kann die Lenkberechtigung bis zur Befolgung entzogen werden.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Muss ich für den Kurs meinen Führerschein bereits abgegeben haben?
Nein. Eine Vormerksystem-Nachschulung kann gerade angeordnet werden, ohne dass bereits ein Führerscheinentzug besteht. Bringen Sie den Bescheid mit und klären Sie, welche Maßnahme für Ihren Fall vorgeschrieben wurde.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.