D-Screening für die Führerscheinklasse D
Wer sich um eine Lenkberechtigung der Klasse D bewirbt, benötigt die gesetzlich vorgesehene verkehrspsychologische Stellungnahme. Bei einem positiven Screening kann die Untersuchung in verkürzter Form erfolgen. Das D-Screening ist keine allgemeine medizinische Führerscheinuntersuchung und kein Ersatz für die übrigen Voraussetzungen der Klasse D.
Die frühere pauschale Angabe, dass für jeden Schulbuslenkerausweis ebenfalls dieses Screening erforderlich sei, wird nicht übernommen: Die frühere Ziffer 2 des § 17 Abs. 3 FSG-GV ist aufgehoben. Bei besonderen Beförderungsaufgaben sind die aktuell geltenden Anforderungen und der konkrete Auftrag mit der zuständigen Stelle zu klären.
Grundlage: FSG-GV § 17: Verkehrspsychologische Stellungnahme · FSG-GV § 18: Untersuchung, Übermittlung und Wiederholung
Ablauf und Inhalte
Das Screening erfasst insbesondere Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination. Ein verkürztes Gespräch beschäftigt sich unter anderem mit Ihrer Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung. Die einzelnen Aufgaben werden erläutert; nehmen Sie die Einführung und die jeweiligen Übungsphasen aufmerksam wahr.
Ergeben sich Hinweise auf relevante Leistungsmängel oder auf eine unzureichende Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, ist eine volle verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich. Ein Screening ist daher kein bloßer Formaltermin mit garantiertem Ergebnis.
Organisatorisch ist für das Screening üblicherweise weniger Zeit als für eine volle Untersuchung einzuplanen. Unsere bisherige Planung nennt etwa ein bis zwei Stunden; den konkreten Zeitrahmen teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.
Grundlage: FSG-GV § 18: Untersuchung, Übermittlung und Wiederholung
Vorbereitung und Unterlagen
Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und den Untersuchungsauftrag beziehungsweise die Unterlagen zum Führerscheinverfahren mit. Verwenden Sie benötigte Brillen oder Kontaktlinsen. Kommen Sie ausgeruht und melden Sie akute Erkrankungen oder wesentliche Einschränkungen vorab.
Vorbereitung auf die verkehrspsychologische Untersuchung · D-Screening anfragen
Gebühr und mögliche Erweiterung
Für das Screening nennt § 23 Abs. 3 FSG-GV 130 Euro ohne Umsatzsteuer; bei 20 Prozent Umsatzsteuer sind das 156 Euro. Wird statt des verkürzten Screenings eine volle Untersuchung notwendig, muss der weitere Ablauf einschließlich der Kosten mit der Untersuchungsstelle geklärt werden.
Grundlage: FSG-GV § 23: Untersuchungsgebühren · Umsatzsteuergesetz § 10: Normalsteuersatz
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.