Leistungstraining und verkehrspsychologische Behandlung
Informationen und persönliche Begleitung rund um Verkehrspsychologie und unser Leistungsangebot.

Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
Das Institut für Diagnostik und Leistungstraining bietet für Betroffene im klinisch-psychologischen Bereich ein umfassendes Leistungstraining. Weitere Informationen finden Sie bei IDLT unter kognitives und motorisches Leistungstraining.
Überblick über das klinisch-psychologische Leistungstraining (unter anderem):
- Bei Gedächtnisprobleme und Vergesslichkeit ein Gedächtnistraining sowie ein spezielles Trainingsprogramm für Senioren
- Bei Konzentrationsprobleme und Aufmerksamkeitprobleme ein Training der Aufmerksamkeit und Konzentration
- Bei Orientierungsprobleme ein Training der Raumorientierung
- Ein Leistungstraining für die geistige Fitness ein Kognitives Leistungstraining
- Motorische Schwierigkeiten
Überblick über die klinisch-psychologische Behandlung (unter anderem):
- Verkehrspsychologische Behandlung
- Prävention von Leistungsabbau
- Behandlung von Prüfungsangst
- Biofeedback und Entspannungstraining sowie weitere umfassende Informationen zum Biofeedback und zur Entspannung
- Behandlung von hohem Stress: Informationen dazu unter Stress und Stressbelastung
- Behandlung von Burnout: Informationen dazu unter Burnout
Das Institut Leistungstraining bei IDLT bietet ebenso für Betroffene im klinisch-psychologischen Bereich ein umfassendes Leistungstraining. Weitere Informationen finden Sie bei kognitiv.at unter Leistungstraining bei IDLT.
Training ist keine Führerscheinfreigabe
Die verlinkten Trainings- und Behandlungsangebote sind von einer behördlich angeordneten verkehrspsychologischen Untersuchung und von einer psychiatrischen Begutachtung zu unterscheiden. Ein Training allein weist die Fahreignung im Führerscheinverfahren nicht nach. Fragen Sie vor Beginn nach dem konkreten Ziel, dem Anbieter, dem Umfang und den Kosten.
Grundlage: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) · FSG § 8: Gesundheitliche Eignung
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.
