In der 100 Minuten dauernden verkehrspsychologischen Diskussion (2 Arbeitseinheiten zu jeweils 50 Minuten) werden in der Mehrphasenausbildung einerseits allgemein die für Fahranfänger typischen Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken wie Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft, Auslebenstendenzen usw. in Form des Gruppengesprächs erarbeitet, wobei die Teilnehmer zur aktiven Mitarbeit angeregt werden.
Neben dieser allgemeinen Risikobetrachtung wird andererseits auch eine individuelle Risikobetrachtung erfolgen. Dabei werden die Teilnehmer dahingehend angeleitet, dass sie sich über potentiell unfallkausale persönliche Schwächen im allgemeinen, aber vor allem auch im speziellen Zusammenhang mit situationsspezifischen Außenreizen (erhöhte Irritierbarkeit, erhöhte Impulsivität, situationsspezifische reaktive Aggressivität, Selbstüberforderung durch Zeitdruck, Alkohol-Drogenmissbrauch...) bewusst werden und darauf aufbauend individuelle unfallpräventive Lösungsstrategien erarbeiten können.
Um die Relevanz für die Praxis zu gewährleisten werden bisherige praktische Erfahrungen der Teilnehmer in die Diskussion einbezogen.
Das verkehrspsychologische Gruppengespräch wird im Rahmen der Mehrphasenausbildung in Kooperation mit den Fahrschulen durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Sekretariat.
Klasse B und Motorradklassen: nicht derselbe Zeitumfang
Die oben beschriebene Dauer von 100 Minuten bezieht sich auf das verkehrspsychologische Gruppengespräch der Klasse B. Für A1, A2 und A sind eineinhalb Unterrichtseinheiten Gruppengespräch vorgesehen; anschließend folgt das Gefahrenwahrnehmungstraining mit weiteren eineinhalb Einheiten. Eine Gruppe umfasst vier bis zwölf Personen.
Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gespräch, Gefahrenwahrnehmungstraining und Perfektionsfahrten sind unterschiedliche Teile der jeweiligen Mehrphasenausbildung. Welche Phasen und Fristen für Ihre Klasse gelten, klären Sie mit der Fahrschule und anhand Ihres Führerscheinverfahrens. Eine Nachschulung wegen eines Verstoßes ersetzt die Mehrphasenausbildung nicht.
Grundlage: Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) · Führerscheingesetz (FSG)
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.