Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation · INFAR Steiermark
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Führerschein Verkehrscoaching - Kurs Informationen

Informationen und persönliche Begleitung rund um Verkehrspsychologie und unser Leistungsangebot.

Symbolbild: Straße und Mobilität
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Verkehrscoaching ist keine Nachschulung

Verkehrscoaching ist eine eigene begleitende Maßnahme. Dabei werden insbesondere die Risiken des Fahrens unter Alkohol- oder sonstiger Beeinträchtigung sowie persönliche Folgen eines solchen Verhaltens besprochen. Es ist nicht identisch mit einer Nachschulung und ersetzt eine zusätzlich angeordnete verkehrspsychologische oder fachärztliche Untersuchung nicht.

Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching · FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen

Wann wird Verkehrscoaching angeordnet?

Bei einer erstmaligen Übertretung nach § 99 Abs. 1b StVO ist nach § 24 Abs. 3 FSG grundsätzlich ein Verkehrscoaching vorgesehen. Typischerweise betrifft das die erste Fahrt im Bereich ab 0,8 und unter 1,2 Promille Blutalkohol außerhalb der Probezeit; auch substanzbeeinträchtigte Fahrten können unter diesen Tatbestand fallen. Die genaue rechtliche Einordnung ist entscheidend.

Beim Probeführerschein und bei einer erneuten Übertretung nach dieser Bestimmung innerhalb von fünf Jahren gelten andere Regeln; dann kann statt des Coachings eine Nachschulung erforderlich sein. Nicht jedes Alkoholdelikt wird deshalb mit demselben Kurs erledigt.

Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dauer, Gruppengröße und Inhalte

Das Gruppencoaching dauert vier Einheiten zu je 50 Minuten an einem halben Tag. Die reine Einheitenzeit beträgt damit 200 Minuten, nicht vier volle Zeitstunden. Eine Gruppe umfasst vier bis zwölf Personen. In begründeten Fällen ist ein Einzelkurs mit zwei Einheiten zu je 50 Minuten möglich.

Die Inhalte werden im vorgesehenen medizinischen und psychologischen Rahmen vermittelt. Sie befassen sich mit Unfallfolgen, gesundheitlichen und persönlichen Konsequenzen sowie mit Möglichkeiten, erneutes Fahren unter Beeinträchtigung zu vermeiden. Für eine Bestätigung sind Anwesenheit während der gesamten Kursdauer, ausreichende Mitarbeit und vollständige Bezahlung erforderlich.

Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching

Gebühr und Anmeldung beim Veranstalter

Die FSG-DV nennt 33 Euro je Gruppeneinheit und Person; bei vier Einheiten ergeben sich 132 Euro. Beim vorgesehenen Einzelkurs ergeben zwei Einheiten zu 66 Euro ebenfalls 132 Euro. Diese Preise enthalten die Zuschläge. Kosten für einen gegebenenfalls benötigten Dolmetscher können zusätzlich anfallen.

Buchen Sie bei einer berechtigten Organisation und nennen Sie den genauen behördlichen Auftrag. Die offizielle Übersicht zum Führerscheinentzug enthält auch Verweise zu Verkehrscoaching-Anbietern. Eine bloße Anfrage bei INFAR ist keine bestätigte Verkehrscoaching-Buchung.

Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching

Häufige Fragen

Wird das Verkehrscoaching von INFAR veranstaltet?

Die Berechtigung zur Organisation und Durchführung liegt bei den gesetzlich genannten Rettungsorganisationen. INFAR bietet hier Informationen, aber keine eigenständige Verkehrscoaching-Veranstaltung an.

Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching

Sind die vier Einheiten vier volle Stunden?

Nein. Eine Einheit dauert 50 Minuten. Vier Einheiten entsprechen 200 Minuten Unterricht; der gesamte Termin kann durch Pausen und Organisation länger dauern.

Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching

Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

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