Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation · INFAR Steiermark
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Junger Kraftfahrer - Warum höheres Risiko?

Informationen und persönliche Begleitung rund um Verkehrspsychologie und unser Leistungsangebot.

Symbolbild: Straße und Mobilität
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Mit dem Führerschein beginnt das selbstständige Lernen im Verkehr

Die Entwicklung junger Menschen ist verbunden mit einer zunehmenden Ausdehnung ihrer Aktionsräume. Zunächst zu Fuß, später mit dem Fahrrad, mit dem motorisierten Zweirad und dann mit dem Führerschein und dem Auto gelingt es ihnen, ein immer größeres Umfeld zunehmend selbstständiger zu erfahren.

Nach bestandener Prüfung geht es darum, das Gelernte in unterschiedlichen Situationen sicher anzuwenden. Erfahrung hilft dabei, Abläufe zu koordinieren, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und die eigenen Grenzen realistisch einzuschätzen. Dabei sollen junge Menschen nicht pauschal als rücksichtslos oder uneinsichtig dargestellt werden.

Aufmerksamkeit, Erfahrung und Selbsteinschätzung

Lenken, Blickführung, Verkehrsbeobachtung und Entscheidungen müssen zusammenpassen. Für neue oder anspruchsvolle Situationen ist ausreichend Aufmerksamkeit nötig. Eine praktische Regel lautet daher: Tempo und Abstand so wählen, dass Zeit zum Wahrnehmen und Reagieren bleibt, und unnötige Ablenkungen vermeiden.

Risikobewusstsein und Selbsteinschätzung werden auch im verkehrspsychologischen Teil der Mehrphasenausbildung behandelt. Mehr zur verkehrspsychologischen Mehrphasenausbildung.

Grundlage: Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

Probezeit: Welche Regeln besonders wichtig sind

Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre; bei L17 und A1 dauert sie jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. AM und F sind von der allgemeinen Probezeit ausgenommen. Während der Probezeit darf der Blutalkoholgehalt beim Lenken höchstens 0,1 Promille beziehungsweise der Atemalkoholgehalt höchstens 0,05 mg/l betragen. Die sicherste praktische Entscheidung bleibt: vor dem Lenken keinen Alkohol trinken.

Ein schwerer Verstoß kann eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit auslösen. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h außerhalb ist bei technischer Feststellung ein solcher Verstoß; sie bedeutet nicht in jedem Fall schon automatisch einen Führerscheinentzug. Die Regeln zum Probeführerschein verständlich erklärt.

Grundlage: FSG § 4: Probeführerschein

Handy, Mitfahrende und Heimweg vorher organisieren

Stellen Sie Navigation und Musik vor der Abfahrt ein. Eine Freisprecheinrichtung macht nicht jede Handynutzung beim Fahren zulässig. Ein in einer Halterung befestigtes Navigationsgerät ist von Nachrichtenlesen oder dem Bedienen anderer Apps zu unterscheiden. Was bei Mobiltelefonen erlaubt ist und welche Folgen Verstöße haben.

Sprechen Sie mit Mitfahrenden vorher ab, dass keine riskanten Fahrmanöver erwartet werden. Planen Sie nach Feiern eine nüchterne Heimfahrt oder eine andere Rückfahrmöglichkeit. Wer sich übermüdet, krank oder beeinträchtigt fühlt, sollte nicht auf eine vermeintlich kurze Strecke vertrauen.

Grundlage: KFG § 102: Pflichten beim Lenken und Mobiltelefon · FSG § 4: Probeführerschein

Wenn eine Nachschulung angeordnet wurde

Bringen Sie den Bescheid mit und melden Sie sich frühzeitig. Der Kurs hilft, Ursachen des Verstoßes zu verstehen und für den Alltag konkrete Veränderungen zu erarbeiten. Eine Nachschulung ist nicht mit einer neuerlichen Führerscheinprüfung gleichzusetzen. Bei Verkehrsauffälligkeit gehört jedoch die in der Verordnung vorgesehene Fahrprobe dazu.

Kursablauf, Fahrprobe, Kostenrahmen und Teilnahme sowie Planung und häufige Fragen zur Nachschulung.

Grundlage: FSG-NV § 3: Verkehrsauffälligkeit und Fahrprobe · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge

Häufige Fragen

Verlängert ein Handyverstoß die Probezeit?

Ein Verstoß gegen das Handyverbot zählt beim Probeführerschein zu den schweren Verstößen. Eine angeordnete Nachschulung führt grundsätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr beziehungsweise zu einer neuerlichen einjährigen Probezeit, wenn sie bereits abgelaufen ist.

Grundlage: FSG § 4: Probeführerschein

Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

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