Termine für eine Untersuchung (Verkehrpsychologie)
Informationen zum Untersuchungsauftrag, zum Ablauf und zur Terminvereinbarung – verständlich und an einem Ort.

Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Termine für eine verkehrspsychologische Untersuchung zu wählen. Wie Sie auf den Folgeseiten erkennen können stehen Ihnen einige Termine für eine verkehrspsychologische Untersuchung in den Bezirken der Steiermark zur Verfügung. Unsere Verkehrspsychologen und Verkehrspsychologinnen können zu den angegebenen Termine verkehrspsychologische Untersuchung durchführen.
Verkehrspsychologische Untersuchungen für alkoholauffällige Kraftfahrer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr), substanzbeeinträchtigte Kraftfahrer (Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch) aber auch bei anderen Zuweisungsgründen, beispielsweise:
- Verkehrspsychologische Untersuchung für Führerscheinbewerber für die Klasse D oder
- Bei Schulbusfahrten sind die konkreten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gesondert zu klären; eine allgemeine Screeningpflicht allein aufgrund des Schulbuslenkerausweises besteht nach § 17 Abs. 3 FSG-GV nicht
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Verdacht auf Alkoholmissbrauch
- Verkehrspsychologische Untersuchung bei Verweigerung der Alkoholtestung
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen dem Lenken eines KFZ im alkoholisierten Zustand
- Verkehrspsychologische Untersuchung bei Verdacht auf Drogenmissbrauch
- Verkehrspsychologische Untersuchung nach vier erfolglosen praktischen Fahrprüfungen, wenn die amtsärztliche Untersuchung zusätzliche Bedenken an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ergibt
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Zweifel an der Verkehrszuverlässigkeit
- und einige andere
Die Anmeldung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung erfolgt entweder telefonisch über unser Sekretariat oder Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.
Zusätzlich können wir Ihnen schnell Termine für eine Nachschulung anbieten.
Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Untersuchungsorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen und Untersuchungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Auf den Folgeseiten zeigen wir Ihnen, wo und wann verkehrspsychologische Untersuchungen (verkehrspsychologische Testung) und waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen angeboten werden und wie Sie uns erreichen.
Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur verkehrspsychologischen Untersuchung haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
VPU, Nachschulung und Facharzt richtig zuordnen
Die Nachschulung ist ein Kurs; die verkehrspsychologische Untersuchung dient der psychologischen Abklärung. Eine zusätzlich verlangte psychiatrisch-fachärztliche Stellungnahme erhalten Sie bei einer fachärztlichen Praxis, nicht bei INFAR. Umfang, Reihenfolge und Fristen richten sich nach dem konkreten Auftrag. Bei gleichzeitig angeordneter verkehrspsychologischer Untersuchung (VPU) und Nachschulung findet die VPU vor dem Kurs statt.
Grundlage: FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
