Serviceleistungen

Wenn Sie Fragen zu unseren Serviceleistungen haben bitten wir Sie sich bei uns zu melden. Wir sind gerne bereit alle Ihre Fragen zu beantworten.

Wurde Ihnen aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung der Führerschein oder die Lenkerberechtigung entzogen (Führerscheinentzug)? Mit unseren Angeboten sind wir Ihnen gerne dabei behilflich wieder zu Ihrem Führerschein zu gelangen.

Unsere Angebote beinhalten bei Nachschulungen unter anderen folgende Kurse: Führerschein Nachschulung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern und bei verkehrsauffälligen Kraftfahrern sowie Nachschulung bei Drogendelikten oder Medikamentenmissbrauch, aber auch Nachschulungen beim Führerschein auf Probe (Probeführerschein) mit und ohne Alkoholdelikt.

Der Punkteführerschein bedingt Maßnahmen, die eine rechtzeitige Verhaltensanpassung für auffällig gewordene Kraftfahrer herbeiführen kann. INFAR bietet auch Nachschulungskurse im Rahmen des Vormerksystems an. Zusätzlich können Sie bei uns an einem Kurs zur geeigneten Kindersicherung teilnehmen und viele Informationen zum Führerschein Verkehrscoaching (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation) einholen.

Unsere Angebote bei verkehrspsychologischen Untersuchungen (VPU) betreffen unter anderen folgende Sachverhalte: Alkoholübertretungen, Drogendelikte, aggressive Verhaltensweisen, mehrmaliges Nichtbestehen der Führerscheinprüfung. Wenn Sie den Wunsch haben den Buslenkerausweis (Führerscheingruppe II, Klasse D) zu erlangen, sind wir Ihnen dabei selbstverständlich auch behilflich. Bei INFAR können Sie die dazu notwendige verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (Screening) durchführen.

Ein häufiger Grund für eine angeordnete Nachschulung bzw. einen Führerscheinentzug bei verkehrsauffälligen Kraftfahrern ist die Geschwindigkeitsübertretung. Der Führerschein wird Kraftfahrern während der Probezeit bei einer Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20km/h, sowie außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 40 km/h, entzogen. Ein Führerscheinentzug wird bei Kraftfahrern ohne Probeführerschein durchgeführt, wenn die höchst-zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40km/h, und außerhalb um mehr als 50 km/h, überschritten wird.
Der Führerschein wird aufgrund des Steuerns bzw. der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille entzogen. Eine Nachschulung wird ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Promille angeordnet. Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) angeordnet.

Wir sind noch in einigen anderen Bereichen tätig, sehen Sie selbst, wie Sie von unserem vielfältigen Angebot profitieren können. Unter anderem sind wir noch im Bereich der Mehrphasenausbildung tätig und Sie haben bei uns die Möglichkeit eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung durchführen zu lassen. Ebenfalls bieten wir zu vielen Themen aus dem verkehrspsychologischen Bereich professionelle Beratungen sowie Trainings an. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Besuchen Sie ergänzend auch die INFAR-Österreich Seite. Dort finden Sie zusätzliche Informationen bezüglich einer Nachschulung, zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung und unseren anderen Serviceleistungen.